Teil 2 zu „Was bringt es jetzt auch weiterhin die Lawinensituation zu beurteilen und zu veröffentlichen ?“
Geschichtliches zum Lawinenwarndienst und zur Lawinengefahrenstufe:
Ausgehend vom Lawinenwintern 1951, in dem in Österreich 135
Menschenleben zu beklagen waren, 14 davon in Heiligenblut, wo auch an 36 Wohn-
und Wirtschaftsgebäuden sowie sonstiger Infrastruktur verheerende Schäden
entstanden sind, und dem Lawinenwinter 1954 in dem vor allem Vorarlberg
betroffen war, kam es zur Einrichtung von Lawinenschutzmaßnahmen.
Zum Beispiel wurden in Kärnten für den Winter 1955 / 1956 Lawinenkommissionen
und der Lawinenwarndienst zum Zwecke von temporären Lawinenschutzmaßnahmen
eingerichtet.
Lawinenmelder wurden zur kontinuierlichen Meldung von Wetter- und
Schneesituation an den Lawinenwarndienst, in lawinengefährdeten Gebieten
installiert. Die Meldungen wurden gesammelt und mit anderen Parametern wie zum
Beispiel Wetterprognosen in eine Lawinengefährdungsbeurteilung verarbeitet.
Mit der Errichtung zahlreicher permanenter Lawinenschutzmaßnahmen und
dem Aufleben des Wintertourismus wurde dem Lawinenwarndienst auch die Warnung
des Wintertouristen vor Lawinen in Auftrag gegeben.
Im Jahre 1983 schlossen sich die Europäischen Lawinenwarndienste im
Alpenraum zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen um die Lawinenwarnung
grenzüberschreitend abstimmen zu können. Im Jahre 1993 wurde bei der
Zusammenkunft in Bayern eine fünfteilige Gefahrenstufenskala vereinbart, welche
auch einheitlich den Wintertourismus berücksichtigte.
Der weitere Wintertourismusaufschwung und permanente
Lawinenschutzmaßnahmen haben dabei größtenteils zu einem Nachhintenrücken der
ursprünglichen Bedeutung und Definition der Gefahrenstufen geführt.
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