Teil 2 zu „Was bringt es jetzt auch weiterhin die Lawinensituation zu beurteilen und zu veröffentlichen ?“



Geschichtliches zum Lawinenwarndienst und zur Lawinengefahrenstufe:

Ausgehend vom Lawinenwintern 1951, in dem in Österreich 135 Menschenleben zu beklagen waren, 14 davon in Heiligenblut, wo auch an 36 Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie sonstiger Infrastruktur verheerende Schäden entstanden sind, und dem Lawinenwinter 1954 in dem vor allem Vorarlberg betroffen war, kam es zur Einrichtung von Lawinenschutzmaßnahmen.

Zum Beispiel wurden in Kärnten für den Winter 1955 / 1956 Lawinenkommissionen und der Lawinenwarndienst zum Zwecke von temporären Lawinenschutzmaßnahmen eingerichtet.

Lawinenmelder wurden zur kontinuierlichen Meldung von Wetter- und Schneesituation an den Lawinenwarndienst, in lawinengefährdeten Gebieten installiert. Die Meldungen wurden gesammelt und mit anderen Parametern wie zum Beispiel Wetterprognosen in eine Lawinengefährdungsbeurteilung verarbeitet.

Mit der Errichtung zahlreicher permanenter Lawinenschutzmaßnahmen und dem Aufleben des Wintertourismus wurde dem Lawinenwarndienst auch die Warnung des Wintertouristen vor Lawinen in Auftrag gegeben.

Im Jahre 1983 schlossen sich die Europäischen Lawinenwarndienste im Alpenraum zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen um die Lawinenwarnung grenzüberschreitend abstimmen zu können. Im Jahre 1993 wurde bei der Zusammenkunft in Bayern eine fünfteilige Gefahrenstufenskala vereinbart, welche auch einheitlich den Wintertourismus berücksichtigte.

Der weitere Wintertourismusaufschwung und permanente Lawinenschutzmaßnahmen haben dabei größtenteils zu einem Nachhintenrücken der ursprünglichen Bedeutung und Definition der Gefahrenstufen geführt.

Fakt ist, dass die Gefahrenstufendefinition, auch nach zahlreichen Anpassungen, auch heute noch sowohl für den Wintertourismus als auch zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktureinrichtungen gilt.

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